Berufsdermatologie
Berufsbedingte Hautprobleme (Handekzeme, Kontaktallergien etc.) treten häufiger als jede andere Berufskrankheit auf und zwingen die Betroffenen oft zur Aufgabe der Beschäftigung. Neben einer individuell erhöhten Empfindlichkeit sind hierfür zumeist Arbeiten in feuchtem Milieu sowie Allergien gegenüber Arbeitsstoffen verantwortlich. Oftmals äußern sich die Probleme in Form von Handekzemen, die nahezu immer wirkungsvoll behandelt werden können.
Ziel ist die dauerhafte Wiedereingliederung in den Beruf, was meist durch die Anwendung moderner präventiver Hautschutzverfahren und rehabilitativer Maßnahmen gelingt. Hier werden Rahmen der Berufskrankheiten nach Ziffer 5101, 5102 der Anlage BKV durchgeführt.
Zusätzlich erfolgen Beratungen und Empfehlungen im Rahmen des Hautarztverfahrens in enger Zusammenarbeit mit den Berufsgenossenschaften.
Bei speziellen allergologischen Fragestellungen werden Patienten neben der Anwendung bereits standardisierter Epikutantestungsreihen der Deutschen Kontaktallergie Gruppe (DKG) mit so genannten Berufseigensubstanzen auf mögliche beruflich bedingte Kontaktallergien getestet.
Hautkrebs wird als Berufskrankheit anerkannt
2015 wurde die Berufskrankheit „Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung“ als Berufskrankheit (BK 5013) anerkannt. Insbesondere Beschäftigte im Strassen-, Garten- und Landschaftbau sowie Schornsteinfeger und andere sind davon betroffen. Voraussetzungen sind mindestens sechs einzelne aktinische Keratosen, eine betroffene Fläche von 2×2 cm oder der Nachweis eines Plattenepithelkarzinoms an der Haut.
In Vorbereitung steht die Aufnahme einer weiteren Berufskrankheit in die Anlage 1 zur BKV: „Basalzellkarzinome der Haut durch natürliche UV-Strahlung (BK 5104)“. Diese Aufnahme in die Liste wird Ende 2019 erwartet. Alternativ kann eine rechtliche Anerkennung nach §9 Absatz 2 SGB VII erfolgen.
Dr. Kirschmann ist Mitglied der ABD (Arbeitsgemeinschaft Berufsdermatologie) und zertifizierter Gutachter der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV, Spitzenverband der Berufsgenossenschaften)